Pressemitteilung:
Am 25.01.2024 wurde vor der Rechtbank Den Haag das Verfahren gegen die Genehmigung von ONE-Dyas zur Errichtung einer Gasplattform und der Förderung für die nächsten 35 Jahre weiter verhandelt.
Presse:
https://taz.de/Klage-gegen-Bohrturm-vor-Borkum/!5984717/
https://taz.de/Geplante-Gasbohrung-im-Wattenmeer/!5984681/
Weitere Details:
Die Beurteilung von Lebensraumtypen führt grenzüberschreitend häufig zu Komplikationen. So hatte ONE-Dyas in seinen Untersuchungen zum Meeresboden die niederländischen Definitionen für Steinriffe verwendet und daher weder in den Niederlanden noch auf deutscher Seite der Bohrstelle Riffe gefunden. Die von Greenpeace initiierten Tauchgänge haben aber die Riffe beiderseits klar gefunden. Beim Thema Graudünen und Stickstoff verhält es sich andersherum. Hier haben sich ONE-Dyas und das niederländische Gericht die deutsche Methode zu eigen gemacht. Die gleich hohen Stickstoffwerte, die auf Schiermonnigkoog zu einer Überlastung führen, werden nach dem deutschen Abschneidekriterium als irrelevant eingestuft. Der Fehler dabei ist, dass die deutsche Methode eigentlich für Autobahnen entwickelt wurde und deshalb hauptsächlich Lebensraumtypen des Waldes damit gut zu beurteilen sind. Auf marine Lebensraumtypen ist diese Methode nur unzureichend anzuwenden. Die Stickstoffstudie, die wir vor kurzem dem Gericht vorgelegt haben, führt deutlich aus, dass in einem Gebiet wie Schiermonnigkoog oder Borkum, wo der Erhalt der Dünen mit seinen natürlichen Dynamiken auch gerade im Hinblick auf den Küstenschutz sehr wichtig ist, auch kleine zusätzliche Einträge, die von One Dyas aber ja für einen Zeitraum von 35 Jahren beantragt wurden, zu einer Verschlechterung der Habitate führen. Aufwendige Gegenmaßnahmen, die auf Borkum bereits durchgeführt werden, verlieren dadurch ihre Wirkung. Die Studie zeigt deutlich, dass eine langfristige Erhaltung dieser Lebensraumtypen nur möglich ist, wenn die Einträge von Stickstoff reduziert werden. Das liegt daran, dass die Wirkung von Stickstoff sich nicht nur auf die Düngewirkung und den damit verbundenen Verdrängungseffekt durch weniger stickstoffsensible Arten begrenzt, sondern zusätzlich der Boden durch eine Versauerung langfristig seine chemische Struktur irreversibel ändert und somit die typischen Pflanzen dort gar nicht mehr wachsen können. Die europäischen FFH-Richtlinien sollen den Schutz dieser ganz speziellen Lebensraumtypen sicherstellen. Wenn es hier durch das Benutzen verschiedener nationaler Regelungen zu einer Benachteiligung dieser Naturwerte kommen kann, muss sich das niederländische Gericht mit dieser Fragestellung an das europäische Gericht wenden. Das hat der Anwalt von Borkum und Juist auch so beantragt.