Klage gegen Gasbohrung vor Borkum und Schiermonnikoog

Klage gegen Gasbohrung vor Borkum und Schiermonnikoog erwirkt weiteren Aufschub

BI, DUH und MOB erzielen weiteren Teilerfolg vor der Rechtbank in Den Haag

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Emden, 29.09.2023

Am 28.09.2023 wurden die One-Dyas Gasbohrungen vor den Nordseeinseln Borkum und Schiermonnikoog am Verwaltungsgericht (Rechtbank) in der Hauptverhandlung in Den Haag erörtert. Die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland hatte gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe und der niederländischen NGO Mobilisation for the Environment Einspruch erhoben. In einem erweiterten Klagebündnis mit der Stadt Borkum wurde im April rechtzeitig vor Baubeginn eine einstweilige Verfügung1, 2 gegen den Bau der Bohrinsel erwirkt.

„Wir konnten viele unserer Kritikpunkte gegen die Gasbohrungen einbringen“, so Bernd Meyerer von der BI Saubere Luft Ostfriesland. „Das niederländische Wirtschaftsministerium brachte klar zum Ausdruck, dass den Menschen um Groningen herum keine weitere Gasförderung mehr zuzumuten sei. Deshalb solle nun vor den Inseln Schiermonnikoog und Borkum gebohrt werden: Da würde es ja nicht stören und weil dort kein Natura2000 sei, würden die dortigen Naturwerte nicht unter Schutz stehen.“ Im Gegensatz dazu interessierte sich das Gericht aber sehr für die durch eine kürzlich durchgeführte Tauchuntersuchung von Greenpeace3 verifizierten schützenswerten Riffe in der Plattformumgebung. Selbst die Biologie-Expertin von One-Dyas bestätigt durch ihre Einlassung, das die von Greenpeace gefundenen Riffe nicht nur nach deutscher, sondern auch nach niederländischer Definition den FFH Lebensraumtyp Riffe darstellen. Nun ist es am Gericht mit welcher Priorität es diese Naturwerte berücksichtigt. Die BI hatte zusammen mit DUH, Mobilisation for the Environment und der Stichting Doggerbank im Juli die Aufnahme des Gebietes in den Natura2000 Verbund beantragt.

„One-Dyas verschweigt nach unseren Einschätzungen die Einleitung radioaktiver und sauerstoffzehrender Substanzen. Andere niedersächsische Bohrungen in ähnlichen geologischen Formationen enthielten deutlich höhere Schadstoffkonzentration und auch weitere giftige Chemikalien“, kommentiert Dr. Sandra Koch die Beurteilung der Produktionswasser die One-Dyas ins Meer einleiten will.

Bisher war es Praxis bei Genehmigungen zu Projekten dieser Art, dass übergeordnete Aspekte wie der Klimawandel nicht berücksichtigt wurden. Der vorsitzende Richter machte aber deutlich, dass die Folgen für das Klima durch die für 35 Jahre geplante Gasförderung sehr wohl im Verfahren thematisiert werden müssen. Daraufhin gestand der Anwalt von One-Dyas zu, dass um die niederländischen Klimaziele erreichen zu können, die Förderung vorzeitig spätestens 2050 beendet werden könnte. „Die Klage der BI und ihrer Partner hat somit schon jetzt dazu geführt, dass die Förderung frühesten mit einem Jahr Verspätung beginnen könnte und durch ein früheres Enddatum begrenzt wird“ freut sich Dr. Sandra Koch von der BI. „Die Stickstoffproblematik konnte gestern nicht behandelt werden, da die neue Genehmigung noch nicht wieder vorliegt. Die BI hat bereits Wiederspruch gegen diese neue Genehmigung eingelegt.“ ONE-Dyas hatte beantragt die Entscheidung zur Gasbohrung in Einzelteilen zu bearbeiten, was vom Gericht allerdings abgelehnt wurde. Das Gericht bestand darauf, dass alle Aspekte zusammenhängend beurteilt werden müssten. Die Kläger waren darüber sehr erleichtert. One-Dyas hob hervor, dass eine verspätete Entscheidung zu hohen Folgekosten führt. ONE-Dyas will offensichtlich schnell mit der Erschließung neuer Gasquellen vorankommen und beantragte deswegen schon im April eine neue Aufsuchungsbohrung im sich anschließenden Gebiet der Lazuurstenen5,6 im Bereich N04.

„Weiterhin wurde im Verfahren nun deutlich, das durch die nur unzureichende Prüfung im deutschen Planfeststellungsverfahren die Genehmigung für die Verlegung eines Kabels von der Plattform zum Windpark Riffgatt verfrüht erteilt wurde. Mittlerweile ist klar, dass dieses Kabel auf deutscher Seite durch den nach §30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Lebensraumtyp Riffe verläuft. Diese Genehmigung muss zurückgezogen werden. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und das LBEG müssen nun endlich der neuen Faktenlage folgen und das Projekt auf deutscher Seite endgültig ablehnen.“ so Bernd Meyerer von der BI.

Die Teilnehmer der Verhandlung wurden mit Bannern und einer Performance vor dem Gericht empfangen. Mitglieder von Extinction Rebellion Noord und Scientist Rebellion hatten zu einer Kundgebung aufgerufen. Auch Mitglieder der Fahrradaktionsgruppe für das Wattenmeer „de Luchtfietsers“, die im Juli in Emden zu Besuch waren, protestierten.

Kontakt: Bernd Meyerer, bernd@meyerer.net, 0151 59166553

 

Weitere Informationen/Referenzen:

1 https://bi-saubere-luft-ostfriesland.de/21-12-2022-antrag-auf-aussetzung-der-gasfoerderung-in-der-nordsee-durch-onedyas/

2 https://bi-saubere-luft-ostfriesland.de/17-04-2023-hearing-zur-gasbohrung-vor-borkum/

3 Oasen der Artenvielfalt und den Tauchuntersuchungen an Riffstrukturen auf dem Borkumer Riffgrund im April 2023, Verfasser: Submaris und Bioconsult GmbH & Co. KG, veröffentlicht am 07.06.2023, https://www.greenpeace.de/infomaterial/OasenDerArtenvielfalt_Gutachten.pdf

Weitere Gutachten zu den Riffen im Bereich der Bohrplattform N05a: https://bi-saubere-luft-ostfriesland.de/category/riffe-vor-borkum-schiermonnikoog/

4 https://bi-saubere-luft-ostfriesland.de/unesco/

5 https://mijnbouwvergunningen.nl/cms/view/8f8b39ce-58e1-4e40-a405-4c557eb948bd/n04-lazuursteenprospect

6 https://mijnbouwvergunningen.nl/attachment/entity/cc590b08-9a1a-4e51-940d-f687850622f5, Seite 6