Höchstes niederländisches Gericht lehnt weiteren Baustopp ab
Die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland ist entsetzt und empört über den Ausgang des Eilverfahrens in den Niederlanden. Heute hat der Raad van State den einstweiligen Baustopp für die Bohrplattform N05-A leider nicht verlängert. Nun darf die Bohrplattform im Riff errichtet werden, noch bevor das Berufungsgericht endgültig über die Rechtmäßigkeit der neuen Genehmigung entschieden hat. Die neue Genehmigung war zustande gekommen, weil das niederländische Wirtschaftsministerium einfach Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt hatte, nachdem die Genehmigung in dem Hauptsacheverfahren wegen mangelndem Schutz der Umwelt durch Lärm und Stickstoff annulliert worden war. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung konnte ausgestellt werden, weil ONE-Dyas eine lärmverursachende seismische Untersuchung aus dem Genehmigungsantrag gestrichen hatte, um die Schweinswale an weniger Tagen durch Lärm zu belasten. Nun ist gestern allerdings eine neue Genehmigung für die seismischen Untersuchungen vom Ministerium ausgestellt worden. Wir haben das dem Gericht sofort mitgeteilt, aber das Gericht hat es abgelehnt, diese neue Information noch im Eilverfahren zu berücksichtigen.
Warum das Gericht diesen offensichtlichen Betrug nicht vereitelt hat, bleibt rätselhaft. Die zweite große Gefahr, wegen der die ursprüngliche Genehmigung entzogen worden war, sind die Stickstoffbelastungen. Auch hier wurde einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Ministerium erstellt. Diese Stickstoffbelastungen wurden trotz eines von uns eingebrachten Berichts, der die bedrohliche Lage der Naturgebiete auf Schiermonnikoog aufzeigt, für unbedeutend erklärt. Mittlerweile wurde durch ein, auch von uns mit eingeleitetem Beschwerdeverfahren gegen eine Kabeltrassengenehmigung zum deutschen Windpark Riffgat, die Genehmigung für nicht ausführbar erklärt. Grund hierfür sind die erst nach Ausstellung der Genehmigung neu entdeckten Steinriffe, die nach Bundesnaturschutzgesetz als geschützte Biotope eingestuft sind. Das Kabel kann hier nicht verlegt werden, solange der Schutzstatus der Riffe nicht eindeutig geklärt ist. Solange kann aber die niederländische Bohrplattform nicht mit regenerativer Energie versorgt werden, was in der Folge für erhebliche neue Stickstoffemissionen in die Natura 2000 Schutzgebiete sorgen wird. Auch diese Umstände haben wir dem Gericht in der mündlichen Verhandlung dargestellt und sie wurden inzwischen auch vom NLWKN bestätigt.
Das Gericht erklärt, das diese komplexen Zusammenhänge erst in der Berufungsverhandlung abschließend geklärt werden können und das bis dahin das überwiegende öffentliche Interesse an neuem fossilen Gas und die sonst für ONE-Dyas eintretenden negativen finanziellen Folgen einen weiteren Aufschub der Bohrungen nicht rechtfertigen. Dies hätte verhindert werden können, wenn die deutschen Behörden die Genehmigungen auf deutscher Seite aufgrund der neu entdeckten Riffe rechtzeitig versagt hätten. Die Riffe auf niederländischer Seite und die Schweinswale mit ihren Kälbern werden nun während ihrer offiziellen Schutzzeit mit diesen Emissionen schwer belastet. Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative fordert: „Es ist deshalb an der Zeit, dass die deutschen Behörden endlich den Schutz des Meeres und des Klimas ernst nehmen und die Genehmigung 35 Jahre fossiles Gas fördern zu dürfen endgültig ablehnen.“
Kontakt: Bernd Meyerer, bernd@meyerer.net, 0151 59166553