PM BI – Muss ONE-Dyas Bohrplattform vorerst in Rotterdam bleiben? Anhörung vor dem höchsten niederländischen Verwaltungsgericht

Den Haag

Am 12.06.2024 wurde in Den Haag beim Raad van State über den Fortbestand der Einstweiligen Verfügung verhandelt, die in der letzten Woche auf Antrag der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland, der DUH, der Stadt Borkum und niederländischen Umweltorganisationen durch das Gericht verhängt worden war. Die Bohrplattform, die von One-Dyas letzte Woche an ihre Zielposition in nur 500 m Entfernung von der deutschen Grenze geschleppt worden war, musste daraufhin von One-Dyas wieder aus dem Gebiet entfernt werden. Greenpeace D und NL hatten die Plattform bei Ankunft im Gebiet mit mehreren Aktivisten zum Protest bestiegen und erst verlassen, nachdem die Einstweilige Verfügung gegen den Start der Bohrungen verhängt worden war.

Heute hörte sich das Gericht nun die Positionen der beiden Parteien an und stellte seinerseits Fragen dazu. Wird das Gas tatsächlich so dringend in den Niederlanden benötigt, wie die Politik behauptet? Sind die zu erwartenden Folgen auf die Natura 2000 Gebiete durch Stickstoffdepositionen auf Schiermonnikoog tatsächlich so schädlich? Müssen die Schweinswale wirklich während ihrer Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit mit ihren jungen Kälbern aus ihrem Schutzgebiet vertrieben werden, um Rammarbeiten durchführen zu können? Und was passiert mit der Bohrplattform, wenn es keine Genehmigung aus Deutschland für die Gasförderung und den Kabelanschluss an den Windpark Riffgat gibt? One-Dyas selbst bestätigte auf Frage des Gerichts, dass es denkbar ist, dass die Plattform dann für unbestimmte Zeit nutzlos dort rumsteht und sie die Förderung nicht aufnehmen kann.

Die Bürgerinitiative hatte, wie auch die DUH, der BUND und die Stadt Borkum, in der letzten Woche Beschwerde gegen die schon 2022 erlassene Kabeltrassengenehmigung eingereicht, weil durch neue Untersuchungen mittlerweile bekannt ist, dass die Trasse durch ein bisher unbekanntes Steinriff verlaufen würde. Das Riff würde dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechend unter Schutz stehen. Bernd Meyerer von der BI: „Es ist nun an den deutschen Behörden, die Situation vor Ort zu überprüfen und die Genehmigung gegebenenfalls zu widerrufen. In der Konsequenz müsste auch die deutsche Gesamtgenehmigung für das Projekt versagt werden. Es ist nun dringend Zeit, dass die deutschen Behörden den Schutz der Schweinswale und Riffe sicherstellen.“ Ein Urteil des niederländischen Gerichts über die Einstweilige Verfügung, die dann wohl bis zum Abschluss der Berufungsverhandlung bestehen würde, wird bis zum 21.06.2024 erwartet. One-Dyas hat indes angekündigt, noch in dieser Woche erneut das Gespräch mit den deutschen Behörden zu suchen.

Bilddatei: https://e.pcloud.link/publink/show?code=XZt8uTZeAriIp12aBpxWT1P5L3bu7bBuLtk
Grenzüberschreitendes Bündnis (Stadt Borkum, BI Saubere Luft Ostfriesland, Greenpeace NL, MoB, Doggerland, ARK, DUH)  bei der Gerichtsverhandlung in Den Haag zur 2. einstweiligen Verfügung gegen die Gasbohrung vor Borkum und Schiermonnikoog

Kontakt: Bernd Meyerer, bernd@meyerer.net, 0151 59166553

Widerspruch gegen die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur Versorgung der Gasförderplattform N05-A

Borkum Riff – Oasen der Artenvielfalt