Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.
Lesen Sie hier dazu die Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 16. März 2010 des Bundesverwaltungsgerichts: Pressebericht
Hier lesen Sie die Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe
Wir erinnern uns: Mutige Bürger hatten einen großen Erfolg gegen ein Kohlekraftwerk errungen. Ihrer Klage gegen den Bau des größten europäischen Monoblock-Kohlekraftwerks in Datteln (NRW) wurde stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht Münster die Fertigstellung des Kohlemeilers in Datteln untersagt. Das Gericht berief sich in seinem Urteil unter anderem auf die Klimaziele in Paragraf 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung. Der Bau für wurde also für rechtswidrig erklärt. Doch leider nur auf dem Papier! Eon konnte sich höchstwahrscheinlich darauf verlassen, dass willfährige Politiker den Weg zu einer neuen Dreckschleuder trotz gültigem Gerichtsurteil ermöglichen werden. Deshalb hörte der Konzern garnicht erst auf zu bauen. Es kam unverschämterweise "wie bestellt". Die Landesregierung änderte das Landesentwicklungsgesetz und den Landesentwicklungsplan, indem sie beides den Bedürfnissen des Stromkonzerns anpasste. Ein Schelm wer böses dabei dachte? Sehen Sie hier einige Akte des Theaterstücks "Bananenrepublik Deutschland":
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,hjvqc1lce9qpcpzi~cm.asp