Emden- Das Kurzgutachten der Jurist:innen von André Horenburg und Dr. Roda Verheyen im Auftrag von Greenpeace zeigt, dass die geplanten Gasbohrungen vor Borkum mit dem gebotenen Meeres- und Klimaschutz nicht vereinbar sind und die Landesregierung das Vorhaben nicht zulassen darf.
Titel: Rechtsgutachten: Gasbohrung vor Borkum nicht vereinbar mit Klima- und Meeresschutz – Landesregierung darf Vorhaben nicht zulassen.
Verfasser*innen: André Horenburg, Dr. Roda Verheyen
Auftraggeber: Greenpeace Deutschland e.V.
Link: https://www.greenpeace.de/publikationen/gasbohrung-borkum-rechtswidrig
Veröffentlicht: 26.04.2023
Zusammenfassung
Bei der Entscheidung über die Zulassung der geplanten Erdgasexplorations- und -gewinnungsbohrungen in niedersächsischen Küstengewässern vor Borkum handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die maßgeblich von der Gewichtung verschiedener öffentlicher Interessen im Rahmen der gebotenen Abwägung abhängt. Aufgrund des hohen Gewichts entgegenstehender öffentlicher Interessen, konkret des Klima- und Meeresschutzes, ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Der Ministerpräsident und der niedersächsische Wirtschaftsminister können die maßgeblichen Abwägungen selbst treffen und der verfahrensführenden Bergbehörde entsprechende Weisungen geben.
Hiervon unabhängig ist das Vorhaben auch nicht genehmigungsreif. Die vorgelegten Unterlagen erlauben derzeit keine § 13 Abs. 1 KSG entsprechende Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erreichung der Klimaziele.
Zudem sind aufgrund vorhandener Anhaltspunkte weitere Kartierungen zu Häufigkeit und Lage des FFH-Lebensraumtyps H1170 Riffe im Umfeld des Vorhabens erforderlich. Schließlich fehlen auch Angaben zur Beurteilung der wasserrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen.