Zusätzliche Beanstandungsgründe gegen die Naturschutzrechtliche Genehmung der 4. Line/Klärschlammverbrennungsanlage von EEW:
Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V.
Für den Erhalt einer intakten Umwelt
Zusätzliche Beanstandungsgründe gegen die Naturschutzrechtliche Genehmung der 4. Line/Klärschlammverbrennungsanlage von EEW: