Die BI, VZE und MOB reichen Berufung gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung der Klärschlammverbrennungsanlage (4. Linie) von EEW ein. Die Genehmigung der 1. -3. Linie wurde entzogen, aber der Betrieb bleibt mit einer einstweiligen Verfügung wegen coronabedingter Systemrelevanz bestehen. Die endgültige Verhandlung findet im ersten Quartal 2021 vor dem Raad van State statt.
2020-11-20 4. Linie EEW_Wnb_Berufung_NL_Original
2020-11-20 4. Linie EEW_Wnb_Berufung_DE
Auf der Homepage der Provinz Groningen ist der Link zur Genehmigung zu finden.
Naturschutzrechtliche Genehmigung der Klärschlammverbrennungsanlage EEW, 4. Linie (K3935 WnB besluit EEW Oosterhorn 38 9936 HS Farmsum K3935-Wnb-besluit-EEW-Oosterhorn-38-9936-HD-Farmsum_HP Groningen (gespeichert am 10.11.2020)