Die Rechtsbank Groningen, die erste Instanz des Verwaltungsrechts, setzt das Verfahren der Überprüfung der Genehmigung für 3 Monate aus.
Das EuGH hat das PAS System (Regelung des Stickstoffeintrags) außer Kraft gesetzt. Da das PAS auch in den Einwänden der BI angezweifelt wurde, wird vermutet, dass die Umsetzung des PAS Urteils des EuGH durch den Raad van State abgewartet wird.